Die Gesellschaft Mostecká montážní a.s. (nachfolgend „Gesellschaft“) hat gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern ein internes Hinweisgebersystem eingeführt, dessen Zweck es ist, die Meldung möglicher rechtswidriger Handlungen zu ermöglichen.
Unter einer Meldung versteht man eine mündliche oder schriftliche Mitteilung einer natürlichen Person, deren Inhalt Informationen über mögliche rechtswidrige Handlungen umfasst, von denen der Hinweisgeber im Zusammenhang mit der Arbeit oder einer ähnlichen Tätigkeit Kenntnis erlangt hat. Meldungen können auch anonym erfolgen; ein Schutz nach dem Gesetz kann jedoch nur identifizierten Hinweisgebern gewährt werden.
Ein Hinweisgeber ist jede natürliche Person, die Informationen über Verstöße gegen Rechtsvorschriften meldet oder veröffentlicht, die sie im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Arbeit oder einer ähnlichen Tätigkeit erlangt hat.
Meldungen werden von der benannten zuständigen Person entgegengenommen und geprüft:
Eva Růžičková, MBA
Verwaltungsgebäude der Mostecká montážní a.s.
2. Stock – Büro Nr. 2.18
Dolní Jiřetín 6, 434 01 Horní Jiřetín
Arten der Einreichung von Meldungen
Meldungen können eingereicht werden:
- schriftlich mittels elektronischer Kommunikation (E-Mail) an eine ausschließlich der zuständigen Person zugängliche Adresse: whistleblowing@mostecka-montazni.com
- mündlich ausschließlich gegenüber der zuständigen Person
- über das externe Meldesystem des Justizministeriums unter: https://oznamovatel.justice.cz/. Die Einreichung einer Meldung beim Ministerium setzt keine vorherige Meldung über das interne Meldesystem voraus. Die Wahl des Verfahrens liegt vollständig beim Hinweisgeber.
Hinweis: Über eine mündliche Meldung wird eine Tonaufnahme oder ein Protokoll erstellt, das den Inhalt der mündlichen Meldung wahrheitsgetreu wiedergibt. Eine Tonaufnahme darf nur mit Zustimmung des Hinweisgebers erstellt werden. Die zuständige Person ermöglicht es dem Hinweisgeber, sich zu dem Protokoll oder der Abschrift der Tonaufnahme, sofern eine solche erstellt wurde, zu äußern; die Stellungnahme des Hinweisgebers wird dem Protokoll oder der Abschrift beigefügt.
Erforderliche Angaben einer Meldung:
Die Meldung muss den Vornamen, Nachnamen und das Geburtsdatum des Hinweisgebers oder andere Angaben enthalten, anhand derer die Identität des Hinweisgebers festgestellt werden kann. Die Meldung muss ferner eine wahrheitsgemäße Beschreibung der Tatsachen enthalten, die auf rechtswidriges Verhalten innerhalb der Gesellschaft hinweisen.
Hinweis: Der Schutz des Hinweisgebers nach dem Gesetz sowie die Pflichten der Gesellschaft nach dem Gesetz gelten nicht für anonyme Meldungen. Erhält die zuständige Person im Rahmen des internen Meldesystems der Gesellschaft eine anonyme Meldung, wird diese lediglich in die Evidenz aufgenommen und bis zur nachträglichen Feststellung der Identität des anonymen Hinweisgebers nicht weiter bearbeitet.
Personen, die die Einreichung einer Meldung über rechtswidriges Verhalten erwägen, können sich vor Einreichung der eigentlichen Meldung kostenlos und vertraulich schriftlich (oznamovatel@msp.justice.cz) oder mündlich (Tel.: 221 997 840) an das Justizministerium wenden und um Beratung in dieser Angelegenheit bitten.

